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MiGeL-Abrechnung im Pflegeheim Schritt für Schritt
Inkontinenzmaterial, Verbandstoffe, Applikationshilfen: In einem Pflegeheim fallen täglich MiGeL-relevante Produkte an. Damit die Krankenversicherer sie vergüten, müssen Anordnung, Dokumentation und Abrechnung zusammenspielen. So gehen Sie vor.
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten
Ausgangslage: Wer rechnet was ab?
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) legt fest, welche Mittel und Gegenstände die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet und bis zu welchem Höchstvergütungsbetrag. Seit der KVG-Änderung per 1. Oktober 2021 gilt: Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob die versicherte Person das Produkt selbst anwendet oder ob Pflegefachpersonen es anwenden. Für Heime ist das eine Chance — vorausgesetzt, die Abläufe stimmen. Die Grundlagen haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Was ist die MiGeL?
Wichtig zu wissen: Pflegeheime sind in der Regel keine zugelassenen Abgabestellen. Die Abrechnung mit den Versicherern läuft deshalb üblicherweise über eine Abgabestelle — meist eine Apotheke. Das Heim liefert die personenbezogene Dokumentation, die Abgabestelle rechnet ab.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Ärztliche Anordnung sicherstellen Ohne gültige ärztliche Anordnung gibt es keine Vergütung. Prüfen Sie beim Eintritt und danach periodisch, ob für alle MiGeL-relevanten Produkte je Bewohner:in eine Anordnung vorliegt — und ob sie noch aktuell ist (Indikation, Menge, Zeitraum). Abgelaufene oder zu unspezifische Anordnungen sind eine der häufigsten Ursachen für Rückweisungen.
- Produkte der richtigen MiGeL-Position zuordnen Jedes Produkt gehört zu einer Positionsnummer mit eigenem Höchstvergütungsbetrag und allfälligen Limitationen (z. B. Mengengrenzen). Ordnen Sie Ihr Standardsortiment einmal sauber zu und halten Sie die Zuordnung aktuell — die MiGeL wird regelmässig revidiert, prüfen Sie die aktuelle Fassung beim BAG.
- Abgabe je Bewohner:in dokumentieren Erfassen Sie personenbezogen, welches Produkt in welcher Menge an wen abgegeben wurde — mit Datum und Positionsnummer. Pauschale Erfassung «pro Abteilung» oder «pro Monat gesamt» genügt nicht: Versicherer vergüten die Abgabe an eine bestimmte versicherte Person. Halten Sie auch fest, ob die Anwendung durch Pflegefachpersonen erfolgt, denn dafür gelten eigene Höchstvergütungsbeträge (HVB-P statt HVB-S).
- Abrechnung über die Abgabestelle Übermitteln Sie die Dokumentation in vereinbartem Rhythmus an Ihre Abgabestelle. Diese erstellt daraus die Abrechnung zuhanden des Krankenversicherers und achtet darauf, dass Positionen, Mengen und Beträge innerhalb der MiGeL-Vorgaben liegen. Klären Sie die Schnittstelle einmal sauber: Wer liefert welche Daten, in welchem Format, bis wann?
- Rückmeldungen prüfen und nachsteuern Rückweisungen und Rückfragen der Versicherer sind kein Betriebsunfall, sondern ein Steuerungssignal. Werten Sie sie aus: Fehlen Anordnungen? Wurden Limitationen überschritten? Stimmen die Positionszuordnungen noch? Wer die Ursachen behebt statt Einzelfälle zu flicken, senkt den Aufwand dauerhaft.
Typische Fehler — und wie Sie sie vermeiden
- Sammelerfassung statt personenbezogener Dokumentation: Material wird auf Abteilungsebene gebucht und lässt sich später keiner Person zuordnen. Abhilfe: Abgabe direkt bei der Entnahme je Bewohner:in erfassen.
- Fehlende oder abgelaufene Anordnungen: Das Material wird längst eingesetzt, die Anordnung ist aber nie erneuert worden. Abhilfe: Ablaufdaten systematisch überwachen.
- Falsche Positionsnummer: Ähnliche Produkte fallen unter unterschiedliche Positionen mit unterschiedlichen Beträgen und Limitationen. Abhilfe: Sortiment einmal fachlich zuordnen lassen und bei jeder MiGeL-Revision nachführen.
- Selbstanwendung und Pflegeanwendung vermischt: Wer nicht dokumentiert, in welchem Kontext ein Produkt angewendet wurde, riskiert falsche Beträge in der Abrechnung. Abhilfe: Anwendungskontext in der Pflegedokumentation mitführen.
- Limitationen ignoriert: Mengen über den festgelegten Grenzen werden nicht oder nur nach Rückfrage vergütet. Abhilfe: Grenzwerte im Erfassungssystem hinterlegen und Überschreitungen früh klären — nötigenfalls mit Kostengutsprache.
Wie Laua Pflegeheime entlastet
Die Laua AG ist Vollversorger für das Gesundheitswesen: Wir beschaffen und lagern das MiGeL-relevante Verbrauchsmaterial und beliefern Ihr Heim ab unserem Lager in Liestal — bedarfsgerecht statt palettenweise. Für die Abrechnung arbeiten wir mit einer Partnerapotheke als zugelassener Abgabestelle zusammen, sodass der Weg von der Abgabe bis zur Abrechnung aus einer Hand organisiert ist.
Das Herzstück ist unsere VuKI Suite: Die Abgabe wird je Bewohner:in digital erfasst — mit Produkt, Menge, Datum und MiGeL-Position. Daraus entsteht die Dokumentation, welche die Abgabestelle für die Abrechnung braucht, ohne dass Ihre Pflegenden Listen von Hand führen. Ihr Heim behält jederzeit die Übersicht, welche Bewohner:innen welches Material erhalten haben, und Rückfragen der Versicherer lassen sich mit wenigen Klicks beantworten.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich ist stets die aktuelle Mittel- und Gegenständeliste des BAG.
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