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Was ist die MiGeL? Grundlagen für Heime, Spitex und Apotheken
Wer in einem Pflegeheim, bei der Spitex oder in einer Apotheke mit medizinischem Verbrauchsmaterial arbeitet, kommt an drei Buchstaben nicht vorbei: MiGeL. Dieser Beitrag erklärt, was hinter der Mittel- und Gegenständeliste steckt — und was das für Ihre tägliche Arbeit bedeutet.
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
Die Mittel- und Gegenständeliste kurz erklärt
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist der Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Sie legt fest, welche Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden — und bis zu welchem Betrag. Geführt und publiziert wird die Liste vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Die MiGeL ist als Positivliste aufgebaut: Nur was auf der Liste steht, wird von der Grundversicherung als Mittel oder Gegenstand vergütet. Die Liste ist in Produktgruppen mit Positionsnummern gegliedert — für den Pflegealltag besonders relevant sind etwa Inkontinenzhilfen, Verbandmaterial, Applikationshilfen oder Mittel zur Kompressionstherapie. Jede Position beschreibt die Produktart, allfällige Limitationen (zum Beispiel Mengen- oder Indikationsgrenzen) und den Höchstvergütungsbetrag.
Wichtig: Die MiGeL nennt keine einzelnen Markenprodukte. Sie definiert Produktkategorien. Welches konkrete Produkt eingesetzt wird, entscheiden Verordnende, Fachpersonen und Betroffene — solange es die Anforderungen der Position erfüllt.
Wer darf MiGeL-Produkte abrechnen?
Vergütet wird nur, was über eine zugelassene Abgabestelle abgegeben wird — typischerweise Apotheken, Drogerien oder spezialisierte Fachgeschäfte, welche die Zulassungsvoraussetzungen nach Krankenversicherungsrecht erfüllen. Die Abgabestelle stellt dem Krankenversicherer oder der versicherten Person Rechnung und muss sich dabei an die MiGeL-Positionen und Höchstvergütungsbeträge halten.
Pflegeheime und Spitex-Organisationen sind in der Regel keine Abgabestellen. Sie beziehen das Material über eine Abgabestelle — zum Beispiel eine Apotheke — und sorgen dafür, dass die Abgabe je versicherte Person sauber dokumentiert ist. Wie diese Zusammenarbeit organisiert wird, ist entscheidend dafür, ob die Abrechnung reibungslos läuft. Für Heime haben wir das in einem eigenen Beitrag Schritt für Schritt beschrieben: MiGeL-Abrechnung im Pflegeheim.
Voraussetzung für die Vergütung ist in jedem Fall eine ärztliche Anordnung. Ohne gültige Anordnung keine Vergütung — das ist einer der häufigsten Stolpersteine in der Praxis.
Höchstvergütungsbeträge: Obergrenze, kein Preis
Zu jeder MiGeL-Position gehört ein Höchstvergütungsbetrag (HVB). Er ist kein staatlich festgelegter Verkaufspreis, sondern die Obergrenze dessen, was die OKP für diese Position vergütet. Kostet ein Produkt mehr als den HVB, kann die Differenz — nach vorgängiger Information — zulasten der versicherten Person gehen. Kostet es weniger, wird nur der effektive Betrag vergütet.
Franchise und Selbstbehalt gelten wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung. Für Betriebe heisst das: Wer Material beschafft und abgibt, sollte die HVB der relevanten Positionen kennen und das Sortiment so wählen, dass Bewohner:innen und Klient:innen möglichst keine ungedeckten Differenzen tragen müssen.
Selbstanwendung oder Anwendung durch Pflegefachpersonen?
Seit der KVG-Änderung per 1. Oktober 2021 vergütet die Grundversicherung Mittel und Gegenstände unabhängig davon, wer sie anwendet: die versicherte Person selbst, nicht beruflich mitwirkende Personen (etwa Angehörige) oder Pflegefachpersonen. Die MiGeL unterscheidet dafür zwei Arten von Höchstvergütungsbeträgen: den HVB-S für die Selbstanwendung und den HVB-P für die Anwendung durch Pflegefachpersonen.
Für Heime und Spitex ist diese Unterscheidung zentral: Dasselbe Produkt kann je nach Anwendungssituation unter einen anderen Betrag fallen. Wer bei der Dokumentation nicht festhält, in welchem Kontext ein Produkt eingesetzt wurde, riskiert Rückfragen und Rückweisungen der Versicherer.
Die Rolle der Krankenversicherer nach KVG
Die Krankenversicherer führen die OKP nach den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) durch. Bei MiGeL-Produkten prüfen sie im Wesentlichen drei Dinge: Liegt eine gültige ärztliche Anordnung vor? Entspricht das abgerechnete Produkt der MiGeL-Position inklusive Limitationen? Und liegt der verrechnete Betrag innerhalb des Höchstvergütungsbetrags?
Versicherer dürfen und müssen Wirtschaftlichkeit einfordern — sie vergüten aber, was die Voraussetzungen erfüllt. Bei Unklarheiten, etwa bei hohen Mengen oder speziellen Indikationen, empfiehlt sich die frühzeitige Rücksprache oder eine Kostengutsprache. Eine saubere, personenbezogene Dokumentation ist dabei das beste Argument.
Die MiGeL ändert regelmässig — bleiben Sie aktuell
Die MiGeL ist keine statische Liste. Das Eidgenössische Departement des Innern passt sie regelmässig an; Änderungen treten häufig per 1. Januar oder per 1. Juli in Kraft. So treten die Änderungen des Anhangs 2 der KLV vom 2. Dezember 2025 gestaffelt per 1. Januar 2026, 1. Juli 2026 und 1. Januar 2027 in Kraft. Per 1. Juli 2026 wurde gemäss Medienmitteilung des BAG vom 11. Juni 2026 unter anderem die Vergütung der Miete von CPAP-Geräten zur Behandlung von Schlafapnoe neu berechnet und gesenkt.
Für Betriebe bedeutet das: Positionsnummern, Limitationen und Höchstvergütungsbeträge, die letztes Jahr galten, können heute überholt sein. Prüfen Sie deshalb regelmässig die aktuelle Fassung der Liste beim BAG — oder arbeiten Sie mit einem Partner, der die Änderungen für Sie im Blick behält.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich ist stets die aktuelle Mittel- und Gegenständeliste des BAG.
Häufige Fragen zur MiGeL
Was ist die MiGeL?
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Sie legt fest, welche Mittel und Gegenstände zur Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden und bis zu welchem Höchstvergütungsbetrag. Geführt wird die Liste vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Wer bezahlt MiGeL-Produkte?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet MiGeL-Produkte auf ärztliche Anordnung hin, höchstens bis zum Höchstvergütungsbetrag (HVB) der jeweiligen Position. Franchise und Selbstbehalt gelten wie bei anderen Leistungen. Liegt der Verkaufspreis über dem HVB, kann die Differenz zulasten der versicherten Person gehen.
Was bedeutet Höchstvergütungsbetrag (HVB)?
Der Höchstvergütungsbetrag ist kein Verkaufspreis, sondern die Obergrenze dessen, was die Krankenversicherung für eine MiGeL-Position vergütet. Die MiGeL unterscheidet dabei Höchstvergütungsbeträge für die Selbstanwendung (HVB-S) und für die Anwendung durch Pflegefachpersonen (HVB-P).
Dürfen Pflegeheime MiGeL-Produkte direkt mit der Krankenkasse abrechnen?
In der Regel läuft die Abrechnung über eine zugelassene Abgabestelle, zum Beispiel eine Apotheke. Das Pflegeheim dokumentiert die Abgabe je Bewohnerin oder Bewohner, die Abgabestelle rechnet mit dem Versicherer ab. Wie das kantonal und vertraglich geregelt ist, klären Sie am besten mit Ihrer Abgabestelle und dem Versicherer.
Wie oft ändert die MiGeL?
Die MiGeL wird regelmässig revidiert, Anpassungen treten häufig per 1. Januar oder per 1. Juli in Kraft. Die Änderungen vom 2. Dezember 2025 treten beispielsweise gestaffelt per 1. Januar 2026, 1. Juli 2026 und 1. Januar 2027 in Kraft. Massgeblich ist immer die aktuelle Fassung auf der Website des BAG.
Was ist der Unterschied zwischen Abgabe und Anwendung?
Abgabe bezeichnet die Übergabe des Produkts durch eine zugelassene Abgabestelle. Anwendung bezeichnet den Einsatz am Patienten oder an der Patientin — durch die versicherte Person selbst, durch nicht beruflich mitwirkende Personen oder durch Pflegefachpersonen. Seit der KVG-Änderung per 1. Oktober 2021 vergütet die OKP die Produkte unabhängig davon, wer sie anwendet.
Weiterlesen: MiGeL-Abrechnung im Pflegeheim Schritt für Schritt · MiGeL-Sortiment für Apotheken — ohne Lagerrisiko
MiGeL im Alltag vereinfachen?
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