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MiGeL-Suche
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des BAG — endlich durchsuchbar statt als PDF: Positionsnummer oder Stichwort eingeben, Höchstvergütungsbeträge sofort sehen.
Amtliche Daten des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
Ohne Gewähr: Massgeblich ist die jeweils gültige amtliche Publikation des BAG. Vergütet wird nur bei erfüllten Voraussetzungen (u. a. ärztliche Anordnung und Limitationen); Franchise und Selbstbehalt gehen zulasten der versicherten Person.
Kurz erklärt: MiGeL, HVB, Selbstanwendung und Pflege
Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL): Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), herausgegeben vom Bundesamt für Gesundheit. Sie legt fest, welche Mittel und Gegenstände die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet — vom Verbandmaterial über Inkontinenzhilfen bis zur Gehhilfe.
Höchstvergütungsbetrag (HVB): der maximale Betrag, den die Krankenversicherung für ein Produkt der jeweiligen Position vergütet.
HVB Selbstanwendung: gilt, wenn Versicherte das Produkt selbst oder mit Hilfe nichtberuflicher Personen anwenden.
HVB Pflege: gilt bei Anwendung durch Pflegefachpersonen — etwa im Pflegeheim oder durch die Spitex. Seit dem 1. Oktober 2021 rechnen Leistungserbringer solche Produkte zu diesem (meist tieferen) Ansatz direkt mit der Krankenkasse ab.
Die amtliche Liste erscheint in der Regel halbjährlich neu — Quelle: Mittel- und Gegenständeliste beim BAG.
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